Mehr Raum für Ihr Zuhause

 

Was die Novelle der NÖ-Bauordnung (ist 2026 in Kraft getreten) für Ihr Zuhause bedeuten kann, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Mehr Platz schaffen, ohne neu anzufangen.

 

Ihr Zuhause passt nicht mehr ganz zu Ihrem Wohnbedürfnis? Vielleicht fehlt ein zusätzliches Zimmer, Platz für Homeoffice, eine barrierearme Wohnebene oder Raum für die nächste Generation. Die seit 1. März 2026 geltenden Änderungen der NÖ-Bauordnung erweitern in bestimmten Fällen den planerischen Spielraum und die Bebaungsmöglichkeiten bei bestehenden Gebäuden und Neubauten.

 

Besonders interessant sind zwei Themen: Neue Bebaungsbestimmungen im seitlichen oder hinteren Bauwich und neue Möglichkeiten bei der Beurteilung der Gebäudehöhe. Beides kann helfen, vorhandene Grundstücke besser zu nutzen. Ob daraus für Ihr Haus tatsächlich mehr Wohnfläche entsteht, hängt jedoch immer von den konkreten Gegebenheiten ab.

 

Unser Anspruch: Wir prüfen zuerst, was baurechtlich, technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Erst dann entwickeln wir eine belastbare Lösung für Ihr Projekt.

 

 

Bebauen im Bauwich

 

Was bedeutet Bauwich: Als Bauwich wird vereinfacht jener Mindestabstand zwischen einem Hauptgebäude und der Grundstücksgrenze bezeichnet, der bei bestimmten Bebaungsweisen (offene Bauweise, gekuppelte Bauweise und einseitig offene Bauweise) lt. den Bebaungsbestimmungen der NÖ-Bauordnung grundsätzlich freizuhalten ist. Die Novelle eröffnet nun unter bestimmten Voraussetzungen mehr Möglichkeiten für die Errichtung von Gebäuden im seitlichen und hinteren Bauwich. Damit können nicht nur klassische Nebengebäude, sondern je nach Bedürfnis auch nutzbare Teile eines Hauptgebäudes in Betracht kommen (z.B. Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Arbeitsraum, etc.).

 

Was dabei geprüft werden muss:

 

  • Der Bebauungsplan sowie die besonderen Bebaungsbestimmungen der jeweiligen Gemeinden darf das Vorhaben nicht ausschließen.

  • Die im Bauwich liegende bebaute beziehungsweise überbaute Fläche ist gesetzlich begrenzt; nach aktueller Fassung sind insgesamt höchstens 150 m² vorgesehen.

  • Für Gebäudefronten im Bauwich gilt grundsätzlich eine Höhenbegrenzung von 3 m. Dies bedeutet konkret, dass der Zubau im Bauwich max. ein oberirdisches Geschoß haben kann.

  • Die ausreichende Belichtung zulässiger und bestehender Hauptfenster auf Nachbargrundstücken muss gewahrt bleiben.

  • Auch Brandschutz, Belichtung, Statik, Widmung, Ortsbild, Anschlüsse und die Bewilligungsfähigkeit des Gesamtprojekts sind zu beurteilen.

 

Die neue Regelung ist daher eine Chance, aber kein Freibrief. Eine frühe Machbarkeitsprüfung verhindert, dass Zeit und Geld in eine Variante fließen, die später nicht gesetzlich genehmigungsfähig oder technisch unzweckmäßig ist.

 

Ein Beispielfoto für die Bebauung im Bauwich:

Mehr Möglichkeiten in der Höhe

 

Mit der neuen Novelle der NÖ Bauordnung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Erweiterung Ihres Hauses nach oben möglich. Durch die geänderte Berechnung der Gebäudehöhe entsteht mehr Spielraum für die vertikale Gestaltung. So könnte beispielsweise ein bestehendes Gebäude um ein zusätzliches Geschoß aufgestockt werden, wenn dies nach den bisherigen Vorgaben nicht möglich war.

 

Wichtig: Die Novelle gewährt nicht automatisch ein zusätzliches Geschoß. Entscheidend bleiben unter anderem Bauklasse, Bebauungsweise, Bebauungsdichte, Gebäudehöhe, Bauwich, Belichtung, Ortsbild sowie die Tragfähigkeit des Bestands. Gerade bei einer Aufstockung müssen Baurecht und Konstruktion gemeinsam betrachtet werden.

 

 

So begleitet CIBYRA Ihr Projekt

 

Wir übersetzen Vorschriften in klare Entscheidungen. Dazu erfassen wir den Bestand, prüfen die Rahmenbedingungen, vergleichen sinnvolle Varianten und koordinieren die nächsten Planungsschritte. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung statt unverbindlicher Vermutungen.

 

  • Ersteinschätzung zu Grundstück, Bestand und Projektidee

  • Abgleich mit Bebauungsplan und maßgeblichen Bestimmungen der NÖ Bauordnung

  • Erstellung des Projektvorentwurfs unter Berücksichtigung der baurechtlichen, technischen und wirtschafltichen Aspekte

  • Besprechung und Abstimmung des ersten Projektvorentwurfs mit dem Kunden

  • Nach Freigabe des Projektvorentwurs durch den Kunden Start des Projektes

  • Strukturierte Projektleitung und -steuerung von der Idee bis zur Fertigstellung

 

 

Ihr nächster Schritt

 

Sie möchten wissen, welches Potenzial in Ihrem Haus oder Grundstück steckt? Senden Sie uns die Adresse, vorhandene Pläne und eine kurze Beschreibung Ihrer Idee. In einem ersten Gespräch klären wir, welche Unterlagen fehlen und wie die nächsten Schritte sind.

 

CIBYRA Bauprojektmanagement – klar in der Beratung, verlässlich in der Abwicklung und fachlich sicher in der Projektsteuerung.